RAHMENBEDINGUNGEN
Erstgespräch
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie interessieren, können Sie
gerne per E-Mail einen Termin für ein unverbindliches
Erstgespräch vereinbaren. Im Erstgespräch besprechen wir Ihr
Anliegen, Ihre Wünsche und Ihre Ziele. Gleichzeitig haben Sie die
Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen.
Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine
Zusammenarbeit vorstellen können.
Honorar
Psychotherapie
-
Erstgespräch (50 Minuten): 140 €
-
Einzeltherapie (50 Minuten): 140 €
-
Sozialtarif nach Vereinbarung möglich. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf gerne an.
Selbsterfahrung für das psychotherapeutische Propädeutikum
-
50 Minuten: 120 €
-
Doppeleinheit (100 Minuten): 240 €
Wenn Sie Ihre Selbsterfahrung intensiver gestalten oder die erforderlichen Einheiten in einem kürzeren Zeitraum absolvieren möchten, sind auch Doppeleinheiten möglich. Nach Abschluss der vereinbarten Einheiten erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Ausbildungsstätte.
Wichtiger Hinweis:
Die Selbsterfahrung dient ausschließlich Ausbildungszwecken und stellt keine Krankenbehandlung dar. Eine Einreichung bei der Krankenversicherung ist daher nicht möglich.
Supervision und Beratung für Fachkräfte im psychosozialen Bereich
-
50 Minuten: 120 €
Online-Therapie
Psychotherapie kann auch online stattfinden, wenn Sie sich im Ausland befinden oder einen längeren Anfahrtsweg haben. Das Honorar entspricht jenem einer Behandlung in der Praxis.
Dauer und Ablauf
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten und findet – je nach individueller Situation – wöchentlich oder vierzehntägig statt.
Die Gesamtdauer einer Psychotherapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihren persönlichen Zielen. Eine nachhaltige Veränderung benötigt Zeit und entwickelt sich individuell.
Am Monatsende erhalten Sie eine Honorarnote, die innerhalb von zwei Wochen per Überweisung zu begleichen ist. Die Rechnung enthält alle erforderlichen Angaben für eine Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung.
Kostenzuschuss der Krankenversicherung
Eine vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist derzeit nicht möglich.
Ein Kostenzuschuss kann gewährt werden, wenn eine krankheitswertige Störung gemäß ICD-10 oder ICD-11 vorliegt und eine entsprechende Indikation für Psychotherapie besteht.
Derzeit betragen die Zuschüsse:
-
BVAEB: 50,20 €
-
SVS: 50,00 €
-
ÖGK: 33,70 €
-
KFA Wien: 28,00 €
Die aktuellen Zuschüsse können sich ändern und richten sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenversicherung.
Terminabsagen
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Der vereinbarte Termin ist ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei späteren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe verrechnet. Dies gilt auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Verkehrsproblemen oder beruflichen Verpflichtungen.
Kann der frei gewordene Termin kurzfristig neu vergeben werden, entstehen selbstverständlich keine Kosten.
Bei verspätetem Erscheinen endet die Einheit zum vereinbarten Zeitpunkt, damit nachfolgende Termine pünktlich beginnen können.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Inhalte der Therapie werden vertraulich behandelt. Dies gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und anderen Bezugspersonen.
Ausnahmen
Eine Offenlegung ist ausschließlich in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich, insbesondere bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Bei minderjährigen Kindern erfolgt eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Kindes und den Rechten der Obsorgeberechtigten. Informationen werden nur weitergegeben, wenn dies zum Wohl des Kindes und für eine erfolgreiche Behandlung erforderlich ist.
DATENSCHUTZ
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend informiere ich Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung sowie über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO
Welche Daten werden verarbeitet?
Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung werden jene personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung und Dokumentation der Behandlung erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
-
Stammdaten
-
Kontaktdaten
-
Gesundheitsdaten
-
Diagnosen
-
Behandlungs- und Sitzungsdokumentationen
-
Abrechnungs- und Finanzdaten
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung des psychotherapeutischen Behandlungsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Die Datenverarbeitung umfasst insbesondere:
-
die Dokumentation des Therapieverlaufs,
-
die Terminverwaltung,
-
die Rechnungslegung,
-
die Beantragung eines Kostenzuschusses bei der Krankenversicherung (sofern von Ihnen gewünscht),
-
sowie die notwendige Verarbeitung von Daten in Notfallsituationen.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere:
-
Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Bereich der Gesundheitsversorgung,
-
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Behandlungsvertrages,
-
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Empfänger personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Übermittlung erfolgt ausschließlich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder für die Durchführung der Behandlung beziehungsweise Abrechnung erforderlich ist.
Mögliche Empfänger können insbesondere sein:
-
Krankenversicherungsträger im Rahmen der Kostenzuschussbeantragung,
-
Steuerberatung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs- und Abrechnungspflichten,
-
Behörden oder gesetzliche Vertretungen, sofern eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht,
-
weitere Personen oder Stellen, sofern dies gesetzlich erforderlich oder mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung notwendig ist.
Die Übermittlung erfolgt stets nur im erforderlichen Umfang.
Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Behandlung, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie zur Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
Die psychotherapeutische Dokumentation wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Nach derzeitiger Rechtslage beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung.
Ihre Rechte
Sie haben gemäß DSGVO folgende Rechte:
-
Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten,
-
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten,
-
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
-
Recht auf Datenübertragbarkeit,
-
Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einzubringen.
Besonderheiten bei psychotherapeutischen Behandlungen
Für psychotherapeutische Behandlungen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten zu erheben, zu dokumentieren und aufzubewahren, um eine fachgerechte Behandlung sicherzustellen und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Für diese gesetzlich erforderliche Verarbeitung ist keine gesonderte Einwilligungserklärung notwendig.
Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten besteht innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich kein Anspruch auf Löschung der Behandlungsdokumentation. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht beziehungsweise weiter verarbeitet.
