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Erstgespräch

Wenn Sie sich für Psychotherapie interessieren, können Sie gerne telefonisch oder

per Mail einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Wir klären

Ihre Wünsche und Ziele und Sie haben so die Möglichkeit, mich kennenzulernen.

Im Anschluss können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine „Zusammenarbeit“

vorstellen können.

Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf 120 Euro.

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Dauer

Die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine wirklich tiefgreifende Psychotherapie braucht Zeit. Die Beendigung einer Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Therapie abbrechen wollen, so wäre es wünschenswert, dies in einem abschließenden Gespräch zu besprechen.

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Kosten

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt. Die Kosten pro Einheit belaufen sich auf 120 Euro. Am Monatsende erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Ich bitte Sie die Rechung mittels Überweisung (innerhalb von 2 Wochen ) zu begleichen. Die Honorarnote enhält allen notwendigen Daten die zur Einreichung bei Ihrer Krankenkassa (siehe Kostenzuschuss) notwendig sind.

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Kostenzuschuss:

Derzeit ist keine vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bei mir möglich. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist erst bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen von krankheitswertigen Symptomen möglich. Eine Indikation ist dann gegeben, wenn eine Diagnose nach ICD-10 (Internationale Klassifikation von Störungen) - also eine "krankheitswertige Störung" gestellt werden kann. In diesem Fall erhalten Sie für die psychotherapeutische Behandlung eine Teilrefundierung:

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- BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte): 42,40€

- SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte)*: 45€

- ÖGK (vormals GKK): 31,50€

- KFA - Bedienstete der Stadt Wien: 28€

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Absageregelung:

Gelegentlich kommt es vor, dass Termine nicht wahrgenommen bzw. so kurzfristig abgesagt werden, so dass die frei werdende Stunde nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. Die Praxis ist jedoch eine reine Bestellpraxis, d.h. die vereinbarte Zeit ist speziell für Sie reserviert. Sie brauchen keine lange Wartezeit einzuplanen. Um dies gewährleisten zu können, ist es leider auch nicht möglich, bei Zuspätkommen, die verpassten Minuten am Ende anzuhängen.

Daher verpflichten Sie sich mit Beginn der Therapie, alle vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten und im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden zuvor den entsprechenden Termin abzusagen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird das Honorar in voller Höhe berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Termin unverschuldet (Autopannen, unerwartete längere Arbeitszeiten o.ä.) versäumt wird. Wenn es gelingt, einen abgesagten Termin anderweitig zu vergeben, wird selbstverständlich kein Honorar fällig.

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Verschwiegenheit

Verschwiegenheit über psychotherapeutische Inhalte entspricht meinen persönlichen Grundsätzen. Ebenso unterliege ich per Gesetz der Verschwiegenheitspflicht.

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Ausnahmen: Die Schweigepflicht muss auch gegenüber Familienangehörigen eingehalten werden. Ausnahmen bestehen bei Selbst- oder Fremdgefährdung sowie bei minderjährigen Kindern. Hier ist einerseits zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Kindes und andererseits dem Anspruch der Eltern/Obsorgeberechtigten auf Mitwissen abzuwägen. Das Wohl des Kindes erfordert eine Mitteilung an die Eltern, wenn eine erfolgreiche Behandlung des Kindes nur im Zusammenwirken mit den Eltern erzielt werden kann.

Leseecke

Rahmenbedingungen

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Datenschutz

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Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Betroffenenrechte gemäß dem Datenschutzrecht.

 

Angaben nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

 

Datenkategorien:

Stammdaten, Kontaktdaten, Krankheitsdaten, Diagnosen, Behandlungsdaten, Sitzungsdaten, Finanzdaten

 

Zweck der Datenverarbeitung:

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben um den Behandlungsvertrag und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre Daten für die Rechnungslegung, für die Zuschussbeantragung, für die Terminkoordination, für die Führung des PatientInnenaktes sowie für Notfälle.

 

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die Rechtgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Abs 2 lit h DSGVO 2018. Des Weiteren werden Ihre Daten auch auf den Rechtsgrundlagen Vertragserfüllung sowie lebenswichtige Interessen verarbeitet.

 

Kategorien von Datenempfängern:

Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, es zur Rechnungslegung und in Notfällen notwendig ist.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere öffentliche Stellen, Steuerberater, Vertrags- und Geschäftspartner, gesetzliche Vertreter, Versorgungsvereine, Krankenkassen und Versicherungen.

Die Übermittlung dient überwiegend dem Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen.

 

Speicherdauer

Ihre Daten werden solange verarbeitet, wie dies zum Zweck der Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher (Aufbewahrungs-) Pflichten (siehe Psychotherapiegesetz) und zur Geltendmachung oder Abwehr von (drohenden) Rechtsansprüchen innerhalb der maßgeblichen Verjährungsfrist notwendig ist.

 

Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Weiters steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (in Österreich die Datenschutzbehörde) zu.

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WICHTIG

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Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gewisse Ausnahmen für psychotherapeutische Behandlungen gibt:

  • Da PsychotherapeutInnen laut dem Psychotherapiegesetz (BGBI.Nr 361/1990) verpflichtet sind, Daten für die Behandlung von PatientInnen zu erheben, müssen wir keine Einwilligung vorab einholen.
     

  • PsychotherapeutInnen sind laut dem Psychotherapiegesetz (BGBI.Nr 361/1990) verpflichtet, Daten 10 Jahre nach Abschluss einer Behandlung aufzuheben (auch nach dem Tod eines Patienten). Innerhalb dieses Zeitraumes ist es daher nicht möglich, die Löschung Ihrer Daten anzufordern

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