Transition - der Prozess der Geschlechtsangleichung
Information über die Vorgehensweise, notwendige Befunde, usw.
Am Beginn steht der diagnostische Prozess: In Österreich ist die Diagnose Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualität F64 Grundvoraussetzung für den Beginn eines Transitionsprozesses
Diagnostischer Prozess
Psychiatrische
Diagnostik
Psychothera-peutische
Diagnostik
Psychologische
Diagnostik
Eine dieser drei Personen, darf als fallführende Person ausgewählt werden. Es empfhielt sich jene Person, die am häufigsten gesehen wird. In der Regel ist das der/die Psychoterhapeut*in.
Es kommt zu einer Indikationsstellung: wichtig ist, dass ein Konsens besteht, d.h. es müssen alle drei einer Hormonbehandlung zustimmen. Die fallführende Person schreibt eine Zusammenfassende Stellungnahme.
Start des psychotherapeutischen Prozesses
mit den Befunden und der Stellungnahme des Therapeuten muss ein dafür spzeialisierter Arzt aufgesucht werden. Vor dem Start finden noch folgende Untersuchungen statt.
urologisch-
gynäkologische
Untersuchung
Risikoscreening
bezüglich
Kontraindikationen
zytogenetische
Untersuchung
bei Bedarf